Negativgutachten

Zu den, laut dem Gesetz über das Halten von Hunden in Berlin (Hundegesetz), erforderlichen Nachweisen gehört auch die Unbedenklichkeitsbescheinigung des Hundes. Dieses sogenannte Negativgutachten beinhaltet die Vorstellung des Hundes bei einem Sachverständigen. Hierbei wird der Hund objektiv nach seinem Wesen und Verhaltensmustern begutachtet. Dieses Gutachten umfaßt einen praktischen Teil und einen Befragungsteil, der bei der Anmeldung schon teilweise abverlangt wird.


Auch wird dieses Gutachten, oft als Wesenstest bezeichnet, immer öfter von Wohnungsvermietern vor dem Einzug verlangt. Die Bedenken des Vermieters sollte man berücksichtigen und sie durch diesen Nachweis ausräumen

Die Prüfung wird vorwiegend in der Umgebung des Halters abgenommen. Es wird aber auch hierbei auf die speziellen Verhältnisse des zu Prüfenden in Bezug auf Ort und Termin eingegangen. Schon wegen der Länder übergreifenden Gültigkeit des Gutachten muß dies aber in Berlin statt finden. Somit haben Sie keine Probleme bei der Anerkennung der Gutachten in anderenBundesländern.