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Nach dem Gesetzt über das Halten und Führen von Hunden in Berlin (Hundegesetz) muss nicht nur jeder (laut §4(1)) Halter eines auffällig gewordenen Hundes, sondern auch diese Halter deren Hund ein 'gefährlicher Hund' (laut §4(2)) ist einen Sachkundenachweis erbringen. Die dafür erforderlichen Nachweise der Kenntnisse und Fähigkeiten werden in einem praktischen und einem theoretischen Teil abgenommen.
Im theoretischen Teil werden durch den Sachverständigen 15 Fragen ausgewählt, die am Prüfungstag mit 70% (min. 11 Fragen) richtig beantwortet müssen, um die Sachkunde mit Erfolg zu bestehen. Dazu wird eine Ausfertigung der "Unterlagen zur Sachkundeprüfung" überreicht. Die zu beantwortenden Fragen resultieren aus diesen Unterlagen, sind allgemein verständlich gehalten und sollen den Wissensstand der Kandidaten darlegen. Beim praktischen Teil werden Verfahrensschemen angewandt, die eine objektive Beurteilung von Hundeführer und Hund erlauben. Sie fließen auch falls notwendig in das Negativgutachten mit ein. Es werden Leinenführigkeit und Unbefangenheit beurteilt, verschiedenste Begegnungssituationen herbeigeführt und die Verkehrssicherheit begutachtet.
Die Prüfung wird vorwiegend in der Umgebung des Halters abgenommen. Es wird aber auch hierbei auf die speziellen Verhältnisse des zu Prüfenden in Bezug auf Ort und Termin eingegangen. Schon wegen der Länder übergreifenden Gültigkeit des Gutachten muß dies aber in Berlin statt finden. Somit haben Sie keine Probleme bei der Anerkennung der Gutachten in anderen Bundesländern. |